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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 05.08.2026

Entwurf. Dieser Text ist handwerklich vorbereitet, aber noch nicht juristisch geprüft. Vor der Veröffentlichung von einer Fachperson prüfen lassen und die markierten Platzhalter ersetzen.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Überlassung und Nutzung der Software 2Rap zwischen dem Betreiber ([VOM BETREIBER EINZUSETZEN: Vertragspartner – Firma und Rechtsform], nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden. Sie gelten für den Betrieb als gehosteter Dienst ebenso wie für die auf einem eigenen Server oder als Windows-App betriebene Installation, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, soweit der Anbieter ihnen ausdrücklich und schriftlich zustimmt. Massgeblich für den Vertrag sind diese AGB zusammen mit dem jeweiligen Angebot; bei Widerspruch geht das Angebot vor.

2. Leistungsgegenstand

2Rap ist eine Rapportsoftware für den Sicherheitsdienst. Sie dient dem Erfassen und Verwalten von Vorkommnissen, Auffälligkeiten, Schäden und Kontrollen samt Nachträgen, Fotos, Objekten, Rundgängen, Zeiterfassung und der Anbindung eines Dienstplans. Jeder Rapport, jeder Nachtrag, jede Kenntnisnahme und jeder Kontrollpunkt hängt in einer fortlaufenden Prüfkette (Hash-Kette). Der Umfang der einzelnen Funktionen ergibt sich aus der Produktbeschreibung und dem jeweiligen Angebot.

Zur Prüfkette und ihrer Reichweite gilt ausdrücklich: Die Prüfkette macht eine nachträgliche Änderung an einem versiegelten Rapport sichtbar; sie verhindert sie nicht. Der Anbieter sichert keine „Fälschungssicherheit“ und keine „Gerichtsfestigkeit“ zu. Vor einem Schweizer Gericht gilt die freie Beweiswürdigung (Art. 157 ZPO); die Würdigung eines Dokuments bleibt dem Gericht überlassen.

Maschinell erzeugte Texte (etwa die freiwillige Formulierhilfe oder das Lagebild) sind Hilfsmittel und kein Beweismittel. Sie sind in der Anwendung als maschinell entstanden gekennzeichnet. Für den Inhalt eines Rapports ist die Person verantwortlich, die ihn erfasst und übernimmt.

3. Betriebsarten

2Rap läuft in zwei Betriebsarten mit demselben Code. Beim Betrieb als gehosteter Dienst stellt der Anbieter die Software über eine Adresse im Internet bereit. Beim Betrieb auf dem eigenen Server des Kunden oder als Windows-App liegt der Betrieb – einschliesslich Installation, Sicherung und Erreichbarkeit – beim Kunden; der Anbieter überlässt in diesem Fall die Software und die Lizenz, betreibt sie aber nicht.

Welche Betriebsart gilt, ergibt sich aus dem Angebot. Pflichten des Anbieters zur Verfügbarkeit (Ziffer 6) bestehen nur für die vom Anbieter selbst betriebene Installation.

4. Konten und Lizenz

Die Nutzung setzt eine gültige Lizenz voraus. Die Lizenz wird nach der Zahl der Benutzerkonten bemessen (Sitzplätze); die verfügbaren Stufen und ihr Umfang ergeben sich aus dem Angebot. Ein Lesezugang für den Auftraggeber („Kundenportal“) ist kein Benutzerkonto im Sinne der Lizenzzählung.

Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrags ein nicht ausschliessliches, nicht übertragbares Recht ein, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen. Der Lizenzschlüssel wird lokal geprüft; für die Prüfung wird keine Verbindung zum Anbieter hergestellt.

Läuft die Lizenz ab, wird niemand ausgesperrt: Vorhandene Rapporte bleiben lesbar, durchsuchbar, druckbar und exportierbar. Gesperrt ist in diesem Fall allein das Anlegen neuer Einträge. Ein Testzeitraum ab dem ersten Start der Installation kann im Angebot vorgesehen sein.

5. Pflichten des Kunden

Der Kunde nutzt die Software im Rahmen der geltenden Gesetze. Er ist für die Inhalte verantwortlich, die er erfasst – insbesondere dafür, dass Rapporte wahrheitsgemäss sind und Personendaten rechtmässig bearbeitet werden.

6. Verfügbarkeit

Betreibt der Anbieter die Installation selbst, bemüht er sich um eine hohe Verfügbarkeit, sichert aber keine bestimmte Quote zu. Es gibt kein zugesichertes Service Level. Wartungsarbeiten, Störungen beim Rechenzentrum, Unterbrüche der Internetverbindung sowie Umstände ausserhalb des Einflussbereichs des Anbieters können die Erreichbarkeit vorübergehend einschränken.

Die Software ist so gebaut, dass die bereits geladene Schale offline weiterläuft; das Erfassen und Abgleichen über mehrere Geräte setzt jedoch eine erreichbare Installation voraus. Diese ehrliche Einordnung ersetzt kein zugesichertes Verfügbarkeitsversprechen: Ein solches gibt der Anbieter bewusst nicht ab. Ein abweichendes Service Level bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

7. Daten und Datenschutz

Die im Rahmen der Nutzung erfassten Rapporte, Fotos und Personendaten bleiben Daten des Kunden. Betreibt der Kunde die Installation auf seinem eigenen Server, verlassen diese Daten seinen Server nicht.

Die Anwendung ist auf das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz ausgerichtet. Die Rechte betroffener Personen – Auskunft, Datenherausgabe, Berichtigung und Löschung – haben in der Anwendung einen eigenen Weg. Wo eine Löschung mit der Prüfkette in Widerspruch steht, wird der Grund in die Antwort geschrieben statt verschwiegen. Für die Bearbeitung von Personendaten in seinen Rapporten ist der Kunde verantwortlich; der Anbieter bearbeitet solche Daten nur im Rahmen des Vertrags.

Eine vollständige Datenschutzerklärung steht ausserhalb dieser AGB. [VOM BETREIBER EINZUSETZEN: Verweis auf die Datenschutzerklärung, sobald sie vorliegt]

8. Gewährleistung

Der Anbieter überlässt die Software mit der Sorgfalt, die dem Stand der Technik entspricht. Er gewährleistet nicht, dass die Software für jeden Zweck des Kunden geeignet oder dauerhaft frei von Fehlern ist. Gemeldete Fehler werden im Rahmen des Zumutbaren behoben.

Ausdrücklich nicht Gegenstand der Gewährleistung sind Eigenschaften, die der Anbieter bewusst nicht zusagt – namentlich „Fälschungssicherheit“, „Revisionssicherheit“ oder „Gerichtsfestigkeit“. Was die Prüfkette und die Zeitanker leisten, ist in der Produktbeschreibung ehrlich benannt.

9. Haftung

Der Anbieter haftet für Schäden nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und für den Verlust von Daten haftet der Anbieter nicht, soweit das Gesetz dies zulässt.

Für Daten und deren Sicherung ist der Kunde verantwortlich (Ziffer 5); der Anbieter haftet nicht für Datenverluste, die eine zumutbare eigene Sicherung verhindert hätte. Für Inhalte, die der Kunde erfasst, sowie für Entscheidungen, die auf Rapporten oder maschinell erzeugten Texten beruhen, haftet der Anbieter nicht.

[VOM BETREIBER EINZUSETZEN: allfällige betragsmässige Haftungsobergrenze – erst nach juristischer Prüfung festlegen]

10. Vergütung

Die Vergütung richtet sich nach der gewählten Lizenzstufe und dem jeweiligen Angebot. Die Zahlungsabwicklung ist nicht Teil der Software; sie wird ausserhalb der Anwendung geregelt. Preise, Zahlungsweise und Fälligkeit ergeben sich aus dem Angebot.

11. Laufzeit und Beendigung

Die Laufzeit ergibt sich aus dem Angebot. Nach Ablauf oder Kündigung bleiben die bereits erfassten Rapporte des Kunden lesbar und exportierbar; gesperrt ist allein das Anlegen neuer Einträge (Ziffer 4). Der Kunde ist dafür verantwortlich, seine Daten vor einer Ausserbetriebnahme zu exportieren.

12. Änderungen dieser Bedingungen

Der Anbieter kann diese AGB anpassen, etwa wenn sich die Software oder die rechtlichen Rahmenbedingungen ändern. Massgeblich ist die bei Vertragsschluss gültige Fassung; eine geänderte Fassung wird dem Kunden in geeigneter Weise bekannt gegeben.

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht).

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist [VOM BETREIBER EINZUSETZEN: Gerichtsstand – Ort, üblicherweise der Sitz des Anbieters], soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorschreiben.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag davon unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Gewollten möglichst nahekommt.